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Gepardennachwuchs im Tiergarten Nürnberg

Im Tiergarten der Stadt Nürnberg gibt es Nachwuchs bei den Geparden. Fast genau zwei Jahre nach ihrem letzten Wurf brachte Gepardenmutter Kelly am Mittwoch, 21. März 2012, wieder Nachwuchs zur Welt....

16.05.12 14:06
Copyright: Tiergarten Nürnberg

Das Bio-Siegel

Mit dem deutschen Bio-Siegel, einem grünen Sechseck mit dem schwarzen Schriftzug "Bio", werden seit September 2001 Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft gekennzeichnet. Der Informationsstelle Bio-Siegel zufolge verwenden das auch nach der damaligen Bundesverbraucherministerin bekannte "Künast-Siegel" 2 821 Unternehmen zur Kennzeichnung von insgesamt 47 756 Produkten (Stand: Mai 2008).

Die Nutzung des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Öko-Verordnung. In ihr ist unter anderem Folgendes festgeschrieben:

Verbote:

  • Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln
  • Verbot gentechnisch veränderter Organismen
  • Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
  • Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger

Anforderungen:

  • Abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen
  • Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung
  • Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderer.

 

Viele ökologische Bauern haben sich in Verbänden zusammengeschlossen. Zu den bekanntesten gehören Bioland, Biopark, Naturland und Demeter. Im Vergleich zum Bio-Siegel haben diese Verbände noch strengere Bestimmungen und Kontrollen. Die Anbauverbände verstehen sich als ökologische "Premium-Marke".

Neues EU-Siegel ab 2009

Logo EU-Bio-Siegel

Ab 2009 gilt ein neues EU-Siegel für Bioprodukte. Das deutsche Bio-Siegel darf trotzdem bis Juni 2010 weiterverwendet werden. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Verwendung des europäischen Logos verpflichtend. Laut Öko-Verordnung vom Dezember 2006 reicht es für ein Bioprodukt, wenn 95 Prozent der Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen, viele privatwirtschaftliche Bioverbände schreiben dagegen Zutaten vor, die zu 100 Prozent aus ökologischer Herkunft stammen müssen.

 

Die Neufassung wird daher von den Anbauverbänden als zu wenig weitreichend kritisiert. Zwar darf mit den neuen EU-Vorschriften auch künftig kein Gen-Getreide ins Biomüsli: eine "Verunreinigung", etwa durch Pollenflug von Feldern mit genetisch verändertem Getreide, muss bis zu einer Höhe von 0,9 Prozent aber nicht auf der Bio-Verpackung gekennzeichnet werden und ist damit für den Verbraucher nicht erkennbar.

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