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Das weltgrößte Naturschutzbündnis: Weltnaturschutzunion IUCN

Viele Namen - ein großes Ziel. Unter ihrem ersten Generaldirektor, dem britischen Biologen Julian Huxley (1887-1975), trieb die UNESCO auch die Internationalisierung des Naturschutzes voran. So half sie im Oktober 1948 bei der Gründung der "International Union for the Protection of Nature" (IUPN) im französischen Fontainebleau. Damals hatten sich 18 Regierungsvertreter, sieben internationale und 107 nationale Organisationen zusammengeschlossen, um auf die Bedrohung der Umwelt aufmerksam zu machen.Im Jahre 1956 änderte der Dachverband seinen Namen in "International Union for Conservation of Nature and Natural Resources" (IUCN). Seit den 1990er Jahren ist auch der Begriff "World Conservation Union" gebräuchlich.
Die Weltnaturschutzunion IUCN mit Sitz im schweizerischen Gland ist das größte Naturschutzbündnis der Welt. Sie setzt sich für eine gerechte und ökologisch nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen ein. Zu ihren Mitgliedern zählen neben staatlichen Stellen mehr als 800 Nichtregierungsorganisationen (NGO) und einige zehntausend Wissenschaftler und Experten.
Schon die Vorläuferorganisation des Weltverbands der Zoos und Aquarien ("World Association of Zoos and Aquariums", WAZA) war seit 1950 als Mitglied der IUCN eingeschrieben. Über die "Internationalen Zuchtbücher für seltene und bedrohte Arten" leistet die WAZA seit Jahrzehnten einen aktiven Beitrag zum Naturschutz. Die Erhaltungszucht in Zoos hat schon eine Reihe von Tierarten vor dem sicheren Aussterben bewahrt.
Achim Steiner, heute Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und Schirmherr des Nürnberger Eisbären Flocke, leitete die IUCN von 2001 bis 2006 als Generaldirektor. Eine der über 60 IUCN-Einrichtungen ist zum Beispiel das "Environmental Law Center" (ELC) in Bonn. Die IUCN half bisher über 75 Staaten bei der Planung und Umsetzung von Naturschutzstrategien. Sie versteht sich als das weltweit größte Netzwerk von Umweltwissen.

Organisation und Aufgaben der IUCN

Die IUCN arbeitet in drei Organisationsformen: Neben den Mitgliedern und dem Sekretariat verfügt sie über sechs wissenschaftliche Kommissionen.

  1. Kommission für Ökosystemmanagement
    (Commission on Ecosystem Management, CEM)
  2. Kommission für Erziehung und Kommunikation
    (Commission on Education and Communication, CEC)
  3. Kommission für ökologische, ökonomische und soziale Politik
    (Commission on Environmental, Economic and Social Policy, CEESP)
  4. Kommission für Umweltrecht
    (Commission on Environmental Law, CEL)
  5. Kommission für Nationalparks und Naturschutzgebiete
    (World Commission on Protected Areas, WCPA)
  6. Kommission für Artenerhalt
    (Species Survival Commission, SSC)

 

Zu den Aufgaben der SSC gehört die Herausgabe der "Rote Liste gefährdeter Arten" (IUCN Red List of Threatened Species). Sie arbeitet aktuell mit folgenden Gefährdungsstufen (Version 3.1 von 2001):

Nicht eingestuft  

NE  

Not Evaluated  

Keine ausreichenden Daten  

DD  

Data Deficient  

Nicht gefährdet  

LC  

Least Concern  

Gering gefährdet  

NT  

Near Threatened  

Gefährdet  

VU  

Vulnerable  

Stark gefährdet  

EN  

Endangered  

Vom Aussterben bedroht  

CR  

Critically Endangered  

In freier Wildbahn ausgestorben  

EW  

Extinct in the Wild  

Ausgestorben  

EX  

Extinct  

 

Tier- und Pflanzenarten aus den Kategorien "Gefährdet", "Stark gefährdet" und "Vom Aussterben bedroht" werden als "bedrohte Arten" (Threatened Species) bezeichnet. Sie machten 2007 etwa ein Prozent aller beschriebenen Arten aus. Unter den 16 306 aufgelisteten Lebewesen waren 1 094 Säugetiere, darunter auch der Eisbär in der Kategorie "Gefährdet".
Die "Species Survival Commission" (SSC) verfügt über ein Netzwerk, an dem etwa 7 000 Wissenschaftler aus fast allen Staaten der Welt beteiligt sind. Zu den über 120 "Specialist Groups" und "Task Forces" zählt auch die "IUCN Eisbär-Spezialisten-Gruppe" PBSG.

Handel von geschützten Tier- und Pflanzenarten wird verboten

Bereits 1963 forderte die IUCN in einer Resolution eine Beschränkung des internationalen Handels mit Tier- und Pflanzenarten. Nach langwierigen Verhandlungen trafen sich im März 1973 die Repräsentanten von 80 Staaten in der Hauptstadt der USA und unterzeichneten das "Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen" (WA), auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannt. Die Konvention gilt inzwischen für 173 Staaten. Sie verbietet nicht nur den Handel von geschützten Tier- und Pflanzenarten, sondern auch von Teilen dieser Lebewesen oder von Erzeugnissen, die aus ihnen gefertigt wurden wie zum Beispiel Elfenbeinschnitzereien, Muschelketten oder ausgestopfte Tiere.

 

Das Übereinkommen enthält drei Anhänge:

Anhang I

listet Arten auf, die vom Aussterben bedroht sind und daher nicht gehandelt werden dürfen.

Anhang II

listet schutzbedürftige Arten auf, für die Aus- und Einfuhrgenehmigungen nötig sind.

Anhang III

listet Tier- und Pflanzenarten auf, für die es Handelsbestimmungen in einzelnen Staaten gibt. Auch sie sollen international geschützt werden, daher sind Aus- und Einfuhrgenehmigungen vorgeschrieben.

 

Knapp 900 Tier- und Pflanzenarten stehen derzeit unter einem totalen Handelsverbot. In allen drei Kategorien sind etwa 5 000 Tier- und 29 000 Pflanzenarten aufgelistet, die überwiegende Mehrheit in Anhang II. Auch der Eisbär fällt unter Anhang II, während der Große Panda, der Malaien-, Lippen- und Brillenbär sowie einige Populationen des Braunbären in Anhang I verzeichnet sind.
Mathias Orgeldinger

Mehr zum Thema

IUCN (englisch)

Rote Liste gefährdeter Arten (englisch)

CITES, Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (WA) (englisch)