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Schwerpunktthema Verantwortung – Tiergarten und Gesellschaft
DIE RELEVANZ VON
TIERGÄRTEN IN DER
WILDTIERHILFE
Die Wildtierrehabilitation ist so vielfältig wie die
Arten, die betreut werden: Hilfsbedürftige Wildtiere
müssen sachkundig versorgt werden. Dies kann
unter anderem bei Privatleuten, in Tierarztpraxen,
in Wildtierstationen oder in Auffangstationen
wie derjenigen im Tiergarten Nürnberg erfolgen.
Dr. Katrin Baumgartner ist Tierärztin im Tiergarten Nürnberg
und Dr. Fritz Karbe ist Inhaber der Tierarztpraxis am Moritzberg.
m die richtige Entscheidung im Sin-
ne des Tieres zu treffen, muss jedem,
Uder ein hilfsbedürftiges Wildtier auf-
nimmt, klar sein: Das Ziel der Pflege und Geschafft – Diesen Turmfalken konnten
Versorgung ist immer die Auswilderung des die Tierärzte erfolgreich behandeln und
Findlings. Damit dies gelingen kann, bedarf wieder auswildern.
es nicht nur ausreichend finanzieller Mittel
und geeigneter Unterbringungsmöglichkei-
ten, sondern auch der notwendigen fach- ARTBESTIMMUNG:
lichen Qualifikationen. Die Pflege und tier- Vor jeder Maßnahme an einem Wildtierfindling im
medizinische Versorgung von exotischen Tiergarten steht die Art- und Altersbestimmung. Ohne
Wildtieren sind das Alltagsgeschäft eines sie kann die Rehabilitation nicht professionell durch-
Zoos – dieser Erfahrungsschatz kann eine geführt werden. In Deutschland gibt es etwa 100 Säu-
große Hilfe bei der Versorgung einheimischer getier-, 300 Vogel- und 14 einheimische Reptilienarten
Wildtierfindlinge darstellen. – das macht die korrekte Bestimmung für Privatperso-
nen nicht einfach.
Tiergärten können damit in verschiedenen
Abschnitten der Rehabilitation von hilfsbe- RECHT:
dürftigen Wildtieren eine wichtige Rolle spie- Basierend auf der Artbestimmung gilt es, die Geset-
len: durch die Bereitstellung von Fachwissen zeslage zu ermitteln, die im Rahmen der Rehabilita-
für andere Einrichtungen, die tiermedizini- tion von Wildtieren komplex ist. Dabei müssen die
sche Betreuung, die Wissensvermittlung oder Rechtsbereiche Tierschutz, Naturschutz und Jagd
die tatsächliche Aufnahme und Versorgung berücksichtigt werden: Sonderregelungen im Natur-
von Findlingen. schutzrecht und in eingeschränktem Maße auch im
Jagdrecht sind die gesetzlichen Grundlagen für die
Tierseuchenrechtliche Einschränkungen spie- Wildtierhilfe. Das Tierschutzgesetz greift erst, sobald
len dabei eine große Rolle und müssen zum sich die Tiere in menschlicher Obhut befinden.
Schutz der Zootiere berücksichtigt werden. Viele Bereiche der Wildtierhilfe fallen unter die amts-
Die Versorgung einheimischer Wildtiere im tierärztliche Zuständigkeit, sei es bei der Abnahme
Tiergarten bedarf der Erlaubnis der zuständi- von Sachkundeprüfungen, der Beurteilung von Tier-
gen Aufsichtsbehörden – und ihre Unterbrin- haltungen oder der Überwachung von Wildtierauf-
gung muss streng getrennt von den Zootie- fangstationen. Der Tiergarten beteiligt sich gemein-
ren erfolgen. sam mit dem Veterinäramt aktiv an diesen Prüfungen.
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