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Das Bio-Siegel

Mit dem deutschen Bio-Siegel, einem grünen Sechseck mit dem schwarzen Schriftzug "Bio", werden seit September 2001 Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft gekennzeichnet. Der Informationsstelle Bio-Siegel zufolge verwenden das auch nach der damaligen Bundesverbraucherministerin bekannte "Künast-Siegel" 2 821 Unternehmen zur Kennzeichnung von insgesamt 47 756 Produkten (Stand: Mai 2008).

Die Nutzung des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Öko-Verordnung. In ihr ist unter anderem Folgendes festgeschrieben:
Verbote:

  • Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln
  • Verbot gentechnisch veränderter Organismen
  • Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
  • Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger

Anforderungen:

  • Abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen
  • Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung
  • Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderer.

 

Viele ökologische Bauern haben sich in Verbänden zusammengeschlossen. Zu den bekanntesten gehören Bioland, Biopark, Naturland und Demeter. Im Vergleich zum Bio-Siegel haben diese Verbände noch strengere Bestimmungen und Kontrollen. Die Anbauverbände verstehen sich als ökologische "Premium-Marke".