Aktion in den Herbstferien für Kinder und Jugendliche
Mit einer großen Herbstferienaktion lädt der Tiergarten Nürnberg Familien ein, gemeinsame Zeit in der Natur zu verbringen: Vom 31.Oktober bis zum 8.…
Mit einer großen Herbstferienaktion lädt der Tiergarten Nürnberg Familien ein, gemeinsame Zeit in der Natur zu verbringen: Vom 31.Oktober bis zum 8.…
Artenschutz-Expertinnen und Experten des Tiergartens der Stadt Nürnberg begleiten die Gäste durch einen außergewöhnlichen Abend, der neben einem…
Mit einer großen Herbstferienaktion lädt der Tiergarten Nürnberg Familien ein, gemeinsame Zeit in der Natur zu verbringen: Vom 31.Oktober bis zum 8.…
Artenschutz-Expertinnen und Experten des Tiergartens der Stadt Nürnberg begleiten die Gäste durch einen außergewöhnlichen Abend, der neben einem…
Der Tiergarten der Stadt Nürnberg ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern, die eine „Eins“ im Zeugnis haben, auch am letzten Ferientag einen schönen Tag im Zoo. Am Montag,13. September 2021, dürfen sie kostenfrei den Tiergarten Nürnberg besuchen. Das Angebot gilt für „Einserschülerinnen“ und „Einserschüler“ bis einschließlich 17 Jahren, die an der Tiergartenkasse ihr Zeugnis mit mindestens einer sehr guten Note oder einer lobenden schriftlichen Beurteilung vorlegen.
Unter den aktuellen Corona-Bedingungen gilt ab Montag, 13. September 2021, die 3G-Regel im Tiergarten Nürnberg. Covid-19-Genesene, Geimpfte oder Getestete müssen am Tiergarteneingang ihren entsprechenden Nachweis vorzeigen. Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler (auch in den Ferien), die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, stehen getesteten Personen gleich. Alle Zoogäste müssen sich vor ihrem Besuch zur Kontaktdatenerhebung kostenlos online registrieren unter www.tiergarten.nuernberg.de oder ab Freitag, 10. September 2021, auch mit der Luca-App. Im Eingangsbereich sowie in allen Gebäuden müssen medizinische oder FFP-2-Masken getragen werden. Hiervon ausgenommen sind Kinder bis fünf Jahren. Kinder zwischen sechs und 15 Jahren benötigen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht allein in den Tiergarten, sondern müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Begleitperson muss den regulären Eintritt bezahlen. Gemäß Tiergarten-Benutzungssatzung dürfen sich Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Tiergartengelände aufhalten.
Aktuelles Pressemitteilungen Erstellt von Nicola A. Mögel
