Richtigstellung zum Thema „Populationsmanagement bei Pavianen“

Anlässlich zahlreicher, insbesondere auf Social Media-Plattformen kursierender Falschmeldungen bezüglich überzähliger Paviane, potenzieller…
Wir vom Tiergarten Nürnberg haben das Ziel, den Webauftritt unter tiergarten.nuernberg.de barrierefrei zu gestalten. Das geschieht im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite tiergarten.nuernberg.de.
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 25. Juni 2025
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 25. Juni 2025
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: BITV-Selbsttest
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit der Webseite tiergarten.nuernberg.de wurde in einem BITV-Selbsttest durch einen externen Dienstleister auf Grundlage der BITV 2.0 sowie der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
Wir arbeiten stetig daran, alle Inhalte vollständig barrierefrei und zugänglich für alle zu gestalten.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie uns gerne über unser Kontaktformular, per Post oder telefonisch kontaktieren:
Tiergarten Nürnberg
Am Tiergarten 30
D-90480 Nürnberg
Tel.: +49-(0)911-5454-6
Zum Kontaktformular
www.nuernberg.de/global/ajax_kontaktformular.html
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung