Meilenstein bei der Rehabilitation eines Franciscana-Delfins – Unterstützung durch Tiergarten
Er zählt zu den kleinsten und am stärksten gefährdeten Delfinarten der Welt: der Franciscana-Delfin, auch La-Plata-Delfin genannt. Bei einem in...
Der Tiergarten der Stadt Nürnberg wird am Freitag, 30. April 2021, wieder geöffnet. Das Sicherheitskonzept, das der Tiergarten bereits bei der kurzen Öffnungsphase im März 2021 umgesetzt hat, bleibt bestehen. Das bedeutet, dass sich alle Gäste vor dem Besuch online über die Internetseite des Tiergartens unter www.tiergarten.nuernberg.de registrieren müssen. Zudem müssen überall im Tiergarten FFP2-Masken getragen werden. Darüber hinaus müssen Besucherinnen und Besucher einen negativen Corona-Test vorlegen.
Beim Einlass in den Tiergarten müssen Besucherinnen und Besucher neben der gültigen Registrierung und der eventuell bereits gekauften Eintrittskarte auch noch einen PCR- oder POC-Antigentest (Schnelltest) vorlegen. Der Test mit negativem Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Selbsttest gilt nicht für den Tiergartenbesuch. Den Test müssen alle Gäste vorlegen, die älter als sechs Jahre sind. Wer bereits zwei Mal gegen Corona geimpft ist, braucht keinen Test, sondern kann seinen Impfpass vorlegen. Die Zweitimpfung muss allerdings mindestens 15 Tage zurückliegen.
Insgesamt dürfen 6 500 Menschen pro Tag in den Tiergarten. Rein rechnerisch hat damit jede Besucherin und jeder Besucher zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung. Die gastronomischen Betriebe bieten ihr Angebot zum Mitnehmen an. Die Tierhäuser bleiben geschlossen. Der Eintrittspreis in den Tiergarten bleibt unverändert.
„Wir haben alles für die Öffnung vorbereitet, der Tiergarten ist bereit und die Online-Registrierung läuft bereits,“ sagt Tiergartendirektor Dr. Dag Encke. „Für unsere externen Dienstleister war es eine große Herausforderung, in dieser kurzen Zeit vor allem Ordner sowie Kassen- und Reinigungspersonal zur Verfügung zu stellen.“ Am Dienstag, 27. April 2021, hatte das bayerische Kabinett entschieden, Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten auch bei einem Sieben-Tages-Inzidenzwert von mehr als 100 für Besucherinnen und Besucher zu öffnen.