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Erfolg im Streit um Markenrechte an „Flocke“

In der Auseinandersetzung um die Rechte an der Marke „Eisbär Flocke“ hat die Stadt Nürnberg heute vor der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth einen Erfolg verbucht. Im Verlauf der Verhandlung im Verfahren über den Widerspruch der Firma Fair Field GmbH gegen die von der Stadt Nürnberg erwirkte Einstweilige Verfügung wurde aus Sicht der Stadt Nürnberg die Überzeugung des Gerichts deutlich, dass es sich bei der Firma Fair Field GmbH um eine „Trittbrettfahrerin“ handelt. Eine Entscheidung verkündet das Gericht am 7. März 2008.

Im Auftrag der Stadt war bereits am 10. Januar 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt für wesentliche Warengruppen die Marke Flocke angemeldet worden. Die Firma Fair Field GmbH ließ am 13. Januar 2008 in zahlreichen Warengruppen die Begriffe „Flocke der Eisbär“, „Eisbär Flocke“ und „Flocke das Eisbärbaby“ registrieren. Die Stadt Nürnberg geht davon aus, dass die Marken zu Spekulations- und Sperrzwecken angemeldet wurden. Deshalb beantragte die Stadt Nürnberg eine Einstweilige Verfügung gegen die Fair Field GmbH, die das Landgericht am 28. Januar 2008 erließ. Die Firma legte am 1. Februar 2008 Widerspruch ein.

Der Vorsitzende Richter ließ in dem heutigen Prozess erkennen, dass er bei der Fair Field GmbH von einer spekulativen Markenanmeldung zum Zweck der Behinderung der Vermarktungsaktivitäten der Stadt Nürnberg rund um „Flocke“ ausgeht und deshalb voraussichtlich die Einstweilige Verfügung bestätigen wird.

Nach dem Verlauf der heutigen Sitzung sieht sich die Stadt Nürnberg in ihrer Auffassung bestärkt, gegen alle weiteren „Trittbrettfahrer“ entschieden vorzugehen. Die Vertreter der Stadt sind überzeugt, auch in diesen Fällen ihre Rechte erfolgreich durchsetzen zu können. sz