Öffnungszeiten an den Feiertagen
Wie wäre es mit einem Tiergarten-Ausflug an den Feiertagen?
Der Tiergarten hat während der gesamten Weihnachtsferien ab 9 Uhr geöffnet. An Heilig...
Wissenschaftliche Forschung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind die Grundlage zielführender Maßnahmen für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Entsprechend sind Zoologische Gärten in Europa per Gesetz (EU Richtlinie 1999/22/EG ) dazu angehalten, sich an Forschung zu beteiligen, die zur Erhaltung der Arten beiträgt sowie Informationen über die Arterhaltung auszutauschen.
Zoos halten weltweit ungefähr 10.000 Tierarten. Dieses Potenzial für die Forschung wird von vielen Zoos genutzt: Zoomitarbeiterinnen und -mitarbeiter forschen und publizieren eigenständig anhand der Zootierbestände, biologischer Proben und Informationen aus zoointernen Wildtier-Datenbanken. Zudem ermöglichen sie externen Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern Zugang hierzu.
In zoologischen Einrichtungen handelt es sich bei Tierversuchen meistens um Vorhaben mit geringem Belastungsgrad und dem Ziel der Grundlagenforschung zur Biologie, zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und zum Wohlbefinden unserer Tiere.
Aber auch veterinärmedizinische, genetische und biochemische Fragstellungen werden untersucht, ebenso wie zur taxonomischen Zu- und Einordnung. Diese Art der Tierversuche belastet die Tiere kaum. In der Regel werden biologische Proben (Blut, Urin, Speichel o.ä.) von den Tieren gewonnen oder ihr Verhalten wird beobachtet. Anhand der Ergebnisse können die Tiere nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen bestmöglich gehalten und veterinärmedizinisch versorgt werden. Auch für die wissenschaftlich basierte Erhaltungszucht liefern Tierversuche hinsichtlich taxonomischer und genetischer Aspekte wichtige Grundlagen. Die Ergebnisse von Tierversuchen in Zoos und Aquarien werden in der Regel in wissenschaftlichen Journalen veröffentlicht und somit der weltweiten Zoo- und Forschungsgemeinschaft sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Dadurch können sie weitere Anwendung finden als Grundlage für wissensbasierte Entscheidungen, Prozesse und Projekte aus den Bereichen Tierhaltung sowie Tier-, Natur- und Artenschutz. Eine Übersicht von wissenschaftlichen Untersuchungen, an denen Tiere in Zoos und Aquarien beteiligt sind, finden Sie in der online Datenbank "Zoo Science Library" und weiterhin in der VdZ Broschüre "Forschungsort Zoo".
Wie Tierversuche in Zoos aussehen können zeigt der Tiergarten Nürnberg in einem Film, der in Kooperation mit Tierversuche verstehen entstanden ist.
Im Deutschen Tierschutzgesetz sind Tierversuche definiert als Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können. Der Schweregrad der Belastung eines Tierversuches wird dabei in vier Kategorien eingeteilt: Geringe, mittlere, schwere Belastung sowie letal (Einschläfern nach dem Versuch).
Als gering belastende und somit genehmigungspflichtige Tierversuche gelten Untersuchungen auch dann bereits, wenn keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Wohlergehens und des Allgemeinzustands verursacht werden. Solche Behandlungen würden auch beim Menschen oder bei Tieren in der ärztlichen bzw. tierärztlichen Praxis ohne Anästhesie oder weitere Schutzmaßnahmen erfolgen.
Hierunter fallen beispielsweise Injektionen oder Blutentnahmen. Weiterhin gelten auch Wahlversuche mit wissenschaftlichem Hintergrund und außerhalb des regulären Tiermanagements (z.B. Auswahlmöglichkeiten für Tiere zwischen unterschiedlichen Futtermitteln, Gegenständen, Geräuschen, Bodenbeschaffenheiten o.ä.) möglicherweise schon als genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben mit geringem Schweregrad.
Stress kann man messen. Denn Stress bewirkt die Synthese und Ausschüttung des Hormons Cortisol (Säugetiere) bzw. Corticosteron (Vögel) im Körper. Mit diesem Wissen wollte der Tiergarten Nürnberg untersuchen, ob ein flugunfähige Haltung von Flamingos und Pelikanen bei den Tieren einen dauerhaft erhöhten Stresslevel verursacht.
Denn ungefähr 2% der in Zoos gehaltenen Vögel wurden in der Vergangenheit flugunfähig gemacht, um sie auf großen Anlagen auch ohne Vernetzung des Luftraums halten zu können. Die Frage, ob diese Form der Haltung das Wohlergehen der davon betroffenen Vogelarten negativ beeinflusst, konnte bisher nicht beantwortet werden, weil es keine systematische Forschung zu dieser Fragestellung gab.
Sowohl Cortisol als auch Corticosteron sind stabile Moleküle, die sich in Haaren und Federn einlagern. Dieser Einlagerungsprozess erlaubt die Messung von Stresseinwirkungen über lange Zeiträume hinweg. Bei Säugetierhaaren kann ein Stressprofil über Jahre angelegt werden, bei Vögeln immer nur über den Zeitraum von Federbildung bis Mauser.
Um diese Fragestellung in 22 Zoos an über 400 Vögeln bearbeiten zu können, musste das Verhalten aller Vögel systematisch nach einem einheitlichen Beobachtungsprotokoll beobachtet und protokolliert werden. Dieser Teil der Arbeit war natürlich ohne Eingriffe möglich und deshalb auch nicht als Tierversuch klassifiziert.
Um aber die Hormonprofile aller beobachteten Vögel erstellen zu können, mussten allen Vögeln sechs Federn aus einer bestimmten Region zwischen den Schulterblättern herausgezupft werden. Die wachsende Feder wird von lebendigem Hautgewebe mit Nerven und Blutgefäßen versorgt. Das sichtbare Federkleid ist abgestorbene Haut.
Der unsichtbare Teil der Federfollikel hingegen ist bis zur Mauser noch lebendes Gewebe. Deshalb ist es ein Tierversuch, wenn man für eine wissenschaftliche Studie nicht gemauserte Federn zupft. Dafür hat der Tiergarten Nürnberg nach § 8 des Tierschutzgesetzes eine Organ-/Gewebsentnahme zu wissenschaftlichen Zwecken gestellt.
Für die Studie selbst hat der Tiergarten eine Tierschutzbeauftragte benannt, die für alle Tierversuche an allen Vögeln in allen Zoos, die sich an der Studie beteiligt haben, verantwortlich gezeichnet hat. Die Tierschutzbeauftragte wiederum hat die durchführenden Doktoranden als Ausführende benannt, die damit auch die Genehmigung erhielten, die Federn zu zupfen.
Die gezupften Federn wurden alle auf ihren Gehalt an Corticosteron untersucht, so dass die Studie im Ergebnis Stressprofile aller untersuchten Vögel generierte. Der Aufwand hat sich gelohnt. Denn nun wissen wir ganz konkret, dass für Flamingos und Pelikane Flugunfähigkeit in der Zoohaltung keinen Stress verursacht.
Der Biologische Leiter des Tiergartens Nürnberg, Jörg Beckmann, ist der Vorsitzende der Expertengruppe für alle wilden Schweinearten im europäischen Zooverband EAZA und Mitglied der Expertengruppe für wilde Schweine der Weltnaturschutzunion IUCN. Insofern sieht sich der Tiergarten auch mit in der Verantwortung für wildlebende Schweine weltweit.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für europäische und asiatische Schweinarten verheerende und tödliche Seuche. Deshalb wird mit Hochdruck an der Entwicklung eines Impfstoffs gegen die Viruserkrankung und vor allem für die bedrohten asiatischen Schweinearten gearbeitet.
Afrikanische Schweine sind immun gegen die Afrikanische Schweinepest - Forscher versuchen herauszufinden, woran das liegt und ob sie die Strategie des Immunsystems der Tiere für einen Impfstoff anwenden können.
Der Tiergarten befürwortet das und hat sich deswegen dafür eigesetzt, dass die zoologischen Gärten in Europa, die afrikanische Pinselohr- oder Warzenschweine halten, eine kleine Anzahl ihrer Tiere (6 Individuen pro Art) für Tierversuche zur Verfügung stellen, die für das bessere Verständnis der Seuche und die Entwicklung eines Impfstoffs unentbehrlich und unvermeidbar sind. Diese Tierversuche enden mit der Tötung der Schweine.
In der zugegebenermaßen schwierigen ethischen Abwägung überwiegt, dass eine geringe Anzahl von Individuen einen entscheidenden Beitrag zur Rettung ganzer Arten und damit von Millionen von Schweinen in der Natur Europas und Asiens leisten können. Der Tiergarten hofft, dass durch eine Schluckimpfung beispielsweise das indische Zwergschwein, das Visayas-Pustelschwein, die Hirscheber und andere bedrohte Arten vom Aussterben bewahrt werden können.
Wer einen Tierversuch durchführen möchte, muss dafür einen behördlichen Genehmigungsprozess durchlaufen. Zu dem Antrag bei der zuständigen Behörde gehören u.a. Nachweise darüber, dass ausreichend Sachkenntnisse für das Vorhaben gegeben sind, dass die Tiere so wenig wie möglich in ihrem Wohlbefinden beeinflusst werden, dass so wenig Tiere wie nötig genutzt werden und dass Tierschutzbeauftragte die Untersuchung befürworten.
Die zuständige Behörde wird in dem Genehmigungsprozess zudem von einer unabhängigen, beratenden Kommission unterstützt, die sich mehrheitlich aus fachkundigen Tierärztinnen, Ärzten und Wissenschaftlerinnen zusammensetzt. Es können aber auch Berufsgruppenangehörige aus dem Bereich Ethik, Philosophie, Theologie oder Rechtswissenschaften in diese Kommissionen berufen werden.
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Tierversuch in unterschiedlicher Hinsicht als nicht plausibel, nicht verhältnismäßig und/oder nicht notwendig bewertet wird oder wenn nicht alle Auflagen umgesetzt werden können.
Der gesamte Genehmigungsprozess für Tierversuche ist in Deutschland geregelt u.a. in §8 Tierschutzgesetz , §15 Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Darüber hinaus gilt die Europäischen Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere.
Mehr über den Genehmigungsprozess von Tierversuchen und über die Aufgaben von Tierschutzbeauftragten erfahren Sie bei der Informationsinitiative "Tierversuche verstehen".
Die Tierschutzbeauftragten prüfen vor und während der Versuche, ob die Forschenden alle gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen einhalten. In Deutschland sind Tierschutzbeauftragte in der Regel von der jeweiligen Behörde oder dem Forschungsinstitut angestellt, aber per Gesetz ihrem Arbeitgeber gegenüber nicht weisungsgebunden.
Die kontrollierende Funktion in Zoos übernehmen häufig Tierschutzbeauftragte aus wissenschaftlichen Einrichtungen. Zusätzlich wird jeder Tierversuch von unabhängiger Seite, etwa dem Amtsveterinäramt, überwacht. Das Amt prüft, ob die Versuche vorschriftsgemäß dokumentiert, korrekt durchgeführt und die Tiere artgerecht gehalten und so wenig wie möglich belastet werden.
Das 3R Prinzip wurde 1959 von den britischen Wissenschaftlern William Russel und Rex Burch postuliert. Die "3R" stehen für die Reduzierung (Reduction) und Verfeinerung (Refinement) von Tierversuchen sowie die Entwicklung von Alternativmethoden (Replacement). Die Mitglieder des Verbands der Zoologischen Gärten (VDZ) unterstützen dieses Prinzip.